Stand 16. Juli 2026 · Version 2026.2
Allgemeine Transport- und Geschäftsbedingungen
der Rhytaxi Basel GmbH, Westquaistrasse 39, 4057 Basel
1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
Diese Bedingungen gelten für Fahrten, Cateringleistungen und weitere vereinbarte Leistungen der Rhytaxi Basel GmbH. Eine Offerte wird mit der ausdrücklichen Annahme durch die Kundin oder den Kunden verbindlich. Bei einer Online-Annahme werden Offertenversion, AGB-Version und Annahmezeitpunkt gespeichert.
Für eine bestehende Buchung gilt die bei deren Abschluss akzeptierte Fassung. Spätere Änderungen wirken nicht rückwirkend. Individuelle, schriftlich in Offerte oder Buchungsbestätigung festgehaltene Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kundschaft werden nicht Vertragsbestandteil, sofern Rhytaxi ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Schiffe, Kapazität und Zuteilung
Pro Rhytaxi dürfen höchstens zwölf Fahrgäste mitfahren. Jede Person zählt unabhängig vom Alter als Fahrgast. Ein geäusserter Schiffswunsch wird nach Möglichkeit berücksichtigt, ist jedoch nicht verbindlich. Rhytaxi darf das zugeteilte Schiff vor der Fahrt durch ein betrieblich geeignetes Schiff ersetzen.
3. Durchführung und Sicherheitsentscheide
Fahrten werden grundsätzlich bei jeder Witterung durchgeführt. Bei Sturm, Hochwasser, technischen Problemen oder anderen sicherheits- oder betriebsrelevanten Umständen entscheidet die verantwortliche Schiffsführung über Durchführung, Anpassung oder Absage. Dieser Entscheid ist verbindlich.
Bei Hochwassermarke 2, derzeit Pegel Basel-Rheinhalle 790 cm, werden Fahrten oberhalb der Mittleren Brücke eingestellt; unterhalb gilt die offizielle Grenze von derzeit 819 cm. Massgebend sind die jeweils gültigen behördlichen Vorschriften und Anordnungen. Ein Sicherheitsentscheid wird nach Möglichkeit spätestens eine Stunde vor Fahrtbeginn mitgeteilt.
4. Schleusenfahrten
Publizierte oder erwartete Schleusungszeiten sind unverbindlich. Rhytaxi kann keine bestimmte Schleusungszeit garantieren. Wartezeiten, betriebliche Änderungen der Kraftwerke oder eine nicht mögliche Schleusung begründen keine Haftung von Rhytaxi, soweit Rhytaxi diese Umstände nicht zu vertreten hat.
5. Stornierung durch die Kundschaft
Eine Stornierung gilt in dem Zeitpunkt als eingegangen, in dem sie über das Kundenportal oder per E-Mail bei Rhytaxi eingeht. Für die Fristberechnung zählt der Abstand zwischen diesem Eingang und dem vereinbarten Fahrtbeginn. Die Kosten werden auf dem gebuchten Gesamtbetrag inklusive Catering berechnet:
| Zeitpunkt | Gebühr |
|---|---|
| 15 oder mehr Kalendertage vor Fahrtbeginn | 50 % |
| 14 bis 8 Kalendertage vor Fahrtbeginn | 80 % |
| 7 bis 4 Kalendertage vor Fahrtbeginn | 90 % |
| 3 bis 1 Kalendertag vor Fahrtbeginn | 100 % |
| am Fahrtag oder bei Nichterscheinen | 100 % |
Bereits geleistete Zahlungen werden mit der Stornoforderung verrechnet. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
6. Umbuchungen und Änderungen
Eine erstmalige Terminumbuchung ist grundsätzlich kostenlos, wenn sie mindestens 15 Kalendertage vor dem ursprünglich vereinbarten Fahrtbeginn eingeht, der Ersatztermin innerhalb von zwölf Monaten liegt, verfügbar ist und der Leistungsumfang im Wesentlichen vergleichbar bleibt. Preisunterschiede aufgrund geänderter Leistungen werden separat ausgewiesen.
Kurzfristigere, wiederholte oder betriebsrelevante Umbuchungen benötigen die individuelle Zustimmung von Rhytaxi. Dabei können die zu diesem Zeitpunkt geltenden Stornokosten oder bereits entstandene Drittkosten berücksichtigt werden. Wird eine umgebuchte Fahrt später storniert, wird die Stornogebühr anhand des früheren der beiden Fahrttermine berechnet, soweit dies erforderlich ist, um eine Umgehung der Stornostaffel zu verhindern.
Wurde auftragsbezogenes Essen oder Catering bereits bestellt, produziert, beschafft oder eingelagert, ist stets eine individuelle Prüfung erforderlich. Die ursprüngliche Buchung bleibt bestehen, bis die Umbuchung bestätigt ist.
7. Absage durch Rhytaxi
Sagt Rhytaxi eine Fahrt aus Sicherheits-, Technik- oder Betriebsgründen ab, entstehen für die nicht erbrachte Leistung keine Stornokosten. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet oder auf ausdrücklichen Wunsch an einen Ersatztermin angerechnet. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche bestehen nur im Rahmen des zwingenden Rechts.
8. Preise, Verspätungen und betriebliche Anpassungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Rhytaxi ist von der Mehrwertsteuer befreit; es wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. Es gelten die Preise der verbindlich angenommenen Offerte.
Bei verspätetem Erscheinen kann Rhytaxi die Fahrt um die Verspätung kürzen oder sie nach Verfügbarkeit gegen Aufpreis verlängern. Nach einer Toleranz von zehn Minuten wird Warte- oder Verlängerungszeit in angebrochenen 15-Minuten-Schritten zum in der Offerte vereinbarten oder dort referenzierten Stundentarif berechnet.
Abfahrtszeit, Route, Fahrtrichtung, Anlegestelle oder Fahrtdauer dürfen angepasst werden, wenn dies aufgrund von Schiffsverkehr, Wasserstand, Wetter, behördlichen Anordnungen, Sicherheit oder der Verfügbarkeit von Anlegestellen erforderlich ist. Rhytaxi informiert so früh wie möglich und wahrt den vereinbarten Charakter der Leistung, soweit dies betrieblich möglich ist.
Für Fahrten mit Startzeit zwischen 23:00 und 23:59 Uhr gilt ein Nachtzuschlag von CHF 16 pro Schiff. Für Fahrten mit Startzeit zwischen 00:00 und 04:59 Uhr gilt ein Nachtzuschlag von CHF 40 pro Schiff. Pro Fahrt wird nur der zutreffende Zuschlag erhoben.
9. Zahlung
Standardzahlungsarten sind Barzahlung, TWINT, SumUp/Kartenzahlung oder Vorkasse. Zahlungsart und Fälligkeit ergeben sich aus Offerte oder Buchungsbestätigung. Eine erforderliche Vorkasse muss spätestens einen Tag vor der Fahrt vollständig eingegangen sein.
Eine Rechnung nach der Fahrt ist eine ausdrücklich zu vereinbarende Ausnahme. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von zehn Tagen zahlbar. Es werden keine pauschalen Rechnungs-, Bank- oder Postspesen erhoben.
10. Zahlungsverzug und Mahnungen
Nach Ablauf des Zahlungsziels kann eine Zahlungserinnerung versendet werden. Bleibt die Forderung 15 Tage nach dem Zahlungsziel offen, kann die erste Mahnung mit einer einmaligen Mahngebühr von CHF 30 versendet werden. Bleibt die Forderung nach Ablauf der darin gesetzten Mahnfrist offen, kann zehn Tage danach eine zweite Mahnung mit Betreibungsandrohung erfolgen. Die Mahngebühr wird pro Forderung nur einmal erhoben. Gesetzliche Verzugsfolgen und notwendige Betreibungskosten bleiben vorbehalten.
11. Verantwortung der buchenden Person
Die buchende Person ist für vollständige und korrekte Angaben verantwortlich, insbesondere zu Personenzahl, Termin, Ein- und Ausstieg, Kontaktdaten, Catering, Allergien, Barrierefreiheit und besonderen Anforderungen. Sie stellt sicher, dass die für die Fahrt wesentlichen Informationen und diese Bedingungen allen Teilnehmenden rechtzeitig bekannt sind. Änderungen sind Rhytaxi unverzüglich mitzuteilen.
12. Verhalten an Bord
Den Anweisungen der Schiffsführung und des Bordpersonals ist jederzeit Folge zu leisten. Die Sicherheit von Personen, Schiff und Schifffahrt hat Vorrang. Gefährliches, stark störendes, beleidigendes oder die Sicherheit beeinträchtigendes Verhalten ist untersagt. Die Schiffsführung darf Personen die Mitfahrt verweigern oder eine Fahrt abbrechen, wenn Anweisungen nicht befolgt werden oder eine sichere Durchführung nicht gewährleistet ist. Ist der Grund der Kundschaft oder ihren Teilnehmenden zuzurechnen, bleibt der vereinbarte Preis geschuldet.
Rauchen, Tiere, gefährliche Gegenstände und besondere Ausrüstung sind nur mit vorgängiger Zustimmung zulässig. Alkohol ist verantwortungsvoll zu konsumieren; offensichtlich stark alkoholisierte oder anderweitig nicht transportfähige Personen können ausgeschlossen werden.
13. Schäden und Reinigung
Die buchende Person haftet im gesetzlich zulässigen Umfang für Schäden und ausserordentliche Verschmutzungen, die sie, ihre Teilnehmenden oder von ihr beigezogene Personen schuldhaft an Schiffen, Einrichtungen oder Material verursachen. Rhytaxi kann nachgewiesene Reparatur-, Ersatz- und ausserordentliche Reinigungskosten sowie unmittelbar dadurch verursachte Betriebsausfälle in Rechnung stellen.
14. Catering, Getränke, Allergien und mitgebrachte Gegenstände
Fest gebuchte Speisen, Apéro-Pakete und Cateringleistungen sind vollständig geschuldet. Getränke werden nach effektivem Verbrauch, mindestens jedoch zu 70 % des bestellten Getränkewerts, berechnet. Getränke und Cateringmengen müssen vorbestellt werden.
Allergien, Unverträglichkeiten und besondere Ernährungsanforderungen müssen bei der Bestellung vollständig angegeben und bei Änderungen unverzüglich gemeldet werden. Rhytaxi klärt die Umsetzbarkeit mit den beteiligten Lieferanten. Eine vollständige Spurenfreiheit kann nur zugesichert werden, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
Eigene Speisen, Getränke, Dekorationen, Blumen, Gepäck, technische Geräte oder sonstige Gegenstände dürfen nur nach vorgängiger Absprache mitgebracht werden. Sie müssen sicher, gesetzeskonform und für den Einsatz an Bord geeignet sein. Die Kundschaft ist für Anlieferung, Befestigung, Beaufsichtigung und Abholung verantwortlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Allfällige Transport-, Lager-, Entsorgungs- oder Zapfengeldkosten werden vorab vereinbart und in der Offerte ausgewiesen.
15. Drittleistungen
Leistungen externer Anbieter, insbesondere Catering, Restaurants, Blumen, Unterhaltung oder besondere Anlegestellen, werden in Offerte oder Buchungsbestätigung ausgewiesen. Für deren Verfügbarkeit und Ausführung gelten zusätzlich die mitgeteilten Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Rhytaxi wählt und koordiniert beigezogene Anbieter sorgfältig, haftet jedoch nicht für von ihr nicht zu vertretende Ausfälle oder Änderungen. Rhytaxi informiert die Kundschaft und sucht nach Möglichkeit eine zumutbare Ersatzlösung.
16. Ein- und Ausstieg, Barrierefreiheit
Ein- und Ausstieg sind ausschliesslich an den vereinbarten und betrieblich freigegebenen Stellen zulässig. Kurzfristige Änderungen können aus Sicherheits-, Wasserstands-, Verkehrs- oder Behördengründen erforderlich sein.
Eingeschränkte Mobilität, Rollstühle, Gehhilfen, Begleitpersonen oder andere Anforderungen an einen sicheren Ein- und Ausstieg müssen vor der Buchung oder unverzüglich nach Bekanntwerden gemeldet werden. Rhytaxi prüft die konkrete Durchführbarkeit; nicht jede Anlegestelle und nicht jedes Schiff ist barrierefrei zugänglich.
17. Gutscheine
Gutscheine werden nach bestätigtem Zahlungseingang aktiviert und sind ab diesem Zeitpunkt ein Jahr gültig. Sie sind übertragbar und können innerhalb ihrer Gültigkeit für eine oder mehrere Leistungen teilweise oder vollständig eingelöst werden. Ein Restwert bleibt bis zum Ablaufdatum bestehen. Eine Barauszahlung oder Verzinsung ist ausgeschlossen.
Der Gutscheincode ist wie ein Zahlungsmittel aufzubewahren. Rhytaxi darf bei begründetem Missbrauchsverdacht eine Einlösung vorübergehend sperren und die Berechtigung prüfen. Bei Verlust besteht kein Anspruch auf Ersatz, sofern der Gutschein nicht eindeutig identifiziert, noch nicht eingelöst und sicher gesperrt werden kann. Reicht der Gutscheinwert nicht aus, ist die Differenz mit einer akzeptierten Zahlungsart zu begleichen.
18. Versicherung, Haftung und persönliche Gegenstände
Rhytaxi ist für die gewerbliche Personenschifffahrt nach den anwendbaren Vorschriften versichert. Die Teilnehmenden sind für ihren persönlichen Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Für zurückgelassene oder verlorene Gegenstände wird im gesetzlich zulässigen Umfang keine Haftung übernommen. Fundgegenstände können nach Absprache während 30 Tagen abgeholt und danach gespendet, verwertet oder entsorgt werden.
19. Sperren und ausserordentliche Ereignisse
Kann eine Leistung aufgrund behördlicher Sperren, Hoch- oder Niedrigwasser, Sturm, Unfall, Ausfall von Schleusen oder Anlegestellen, Streik, behördlicher Anordnung oder anderer von Rhytaxi nicht beherrschbarer ausserordentlicher Umstände nicht wie vereinbart erbracht werden, informiert Rhytaxi unverzüglich. Die Parteien suchen vorrangig eine Anpassung oder einen Ersatztermin. Für dauerhaft nicht erbrachte Leistungen werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen des zwingenden Rechts.
20. Grenzüberschreitende Fahrten
Bei grenzüberschreitenden Fahrten müssen alle Fahrgäste ein gültiges amtliches Ausweisdokument mitführen. Die Kundschaft ist für die Einhaltung persönlicher Einreise- und Ausreisevoraussetzungen verantwortlich.
21. Beanstandungen
Beanstandungen sollen während der Fahrt sofort der Schiffsführung gemeldet werden, damit nach Möglichkeit Abhilfe geschaffen werden kann. Weitere Beanstandungen sind Rhytaxi so bald wie möglich mit Buchungsnummer und nachvollziehbarer Beschreibung per E-Mail an kontakt@rhytaxi-basel.com mitzuteilen. Zwingende gesetzliche Rechte und Fristen werden dadurch nicht eingeschränkt.
22. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt Schweizer Recht. Für Konsumentinnen und Konsumenten gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände; im Übrigen ist Gerichtsstand Basel-Stadt.
Kontakt: kontakt@rhytaxi-basel.com · +41 61 273 14 14
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